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Ab 1.März 2021: Wie erfolgt die Umstellung im Handel?

Ab dem Stichtag 1. März 2021 hat der Handel 14 Arbeitstage Zeit, auf das neue Energielabel umzustellen. Das heißt, ab dann darf im Onlineshop oder bei den ausgestellten Geräten nur noch das neue Energielabel zu sehen sein. Die Fristen sind für stationären Handel und Onlinehandel gleich.

Fehlende Energielabel muss der Lieferant dem Handel innerhalb von fünf Arbeitstagen nachliefern.

In einer 4-monatigen Übergangszeit ab November 2020 bekommt der Handel neue Geräte mit dem in dieser Zeit noch gültigen „alten“ und zusätzlich dem neuen Energielabel geliefert. Bis Ende Februar 2021 muss der Handel dann noch das „alte“ Label für die Werbung nutzen.

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