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Ab Juli 2025: Das Energielabel für Wäschetrockner

Bereits seit den 90er Jahren müssen viele Elektrogeräte, die in Europa neu in den Handel gebracht werden, mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen damit Geräte einfach vergleichen können und sich für ein möglichst effizientes Gerät entscheiden. Durch den technischen Fortschritt konzentrierten sich die erhältlichen Wäschetrockner in den besten Klassen, so dass eine Unterscheidung kaum noch möglich war. Die Europäische Kommission hat daher das Energielabel reformiert:

Ab 1. Juli 2025 müssen Wäschetrockner mit den Klassen A bis G gekennzeichnet werden, statt wie bisher mit A+++ bis D. Die Verordnung (EU) 2023/2534 wurde am 22.11.2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und löst die Verordnung (EU) 392/2012 ab.

Weder die Labelklassen noch die angegebenen Energieverbrauchswerte von altem und neuem Energielabel sind vergleichbar, da sich die Verfahren zur Messung des Energieverbrauchs und zur Einstufung in die Labelklassen geändert haben.

Waschtrockner wurden gemeinsam mit Waschmaschinen bereits 2021 auf die Klassen A bis G umgestellt siehe www.hea.de/fachwissen/energielabel/energielabel-waschmaschinen.

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Was ist neu beim Energielabel Wäschetrockner?

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Zwei Labelvarianten

In der Grafik ist das Label für Kondensationstrockner abgebildet, da diese in Deutschland überwiegend erhältlich sind. Bei der Labelvariante für andere Wäschetrockner, überwiegend Ablufttrockner, fehlt das Symbol für die Kondensationseffizienzklasse.

Energieeffizienzklasse und Energieverbrauchsangabe

Die Energieeffizienzklassen werden nach dem Ampelsystem farblich unterteilt von dunkelgrün = beste Energieeffizienzklasse „A“, bis rot = schlechteste Energieeffizienzklasse „G“.

Die Einstufung in die jeweilige Energieeffizienzklasse erfolgt nach dem EEI, dem Energieeffizienzindex. Dieser Wert wird über eine Formel berechnet, in den der gewichtete durchschnittliche Energieverbrauch eingeht für einen Trocknungszyklus bei Voll- bzw. Teilbeladung im eco-Programm. Wobei mit „Teilbeladung“ die halbe Nennkapazität gemeint ist.

Labelprogramm für das Trocknen ist das eco-Programm. Alle auf dem Label und auf dem Produktdatenblatt angegebenen Messwerte, Programmdauer, Schleuderwirkungsklasse und Geräusch werden in diesem Programm ermittelt.

eco-Programm bezeichnet ein Programm, das Baumwollwäsche mit einer anfänglichen Feuchte des Füllguts von 60 % auf eine Endfeuchte von 0 % trocknet.

Der gewichtete Energieverbrauch bestimmt nicht nur den EEI, sondern wird auf dem Energielabel auch hochgerechnet auf 100 Trocknungsgänge und in kWh angegeben. Dies gilt nicht nur für Strom- sondern auch für Gas-betriebene Wäschetrockner. Es werden dafür unterschiedliche Berechnungsformeln angewendet.

Wie bei den anderen neu gelabelten Gerätegruppen hat die EU-Kommission die Klassengrenzen so versucht zu definieren, dass die beste Klasse A zur Einführung nicht erreicht wird. A soll erst im Verlauf von zehn Jahren von der Mehrheit der Modelle erreicht werden. Somit sollen sich zur Einführung des Labels die erhältlichen Geräte auf die Klassen B bis G verteilen.

Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEI)
A EEI ≤ 43
B 43 < EEI ≤ 50
C 50 < EEI ≤ 60
D 60 < EEI ≤ 70
E 70 < EEI ≤ 85
F 85 < EEI ≤ 100
G EEI > 100

Tabelle: Energieeffizienzklassen für Wäschetrockner

Luftschallemissionsklasse Schallemission in dB(A)
A LWA ≤ 60
B 60 < LWA ≤ 64
C 64 < LWA ≤ 68
D LWA > 68

Tabelle: Luftschallemissionsklassen für das Schleudern bei einem Wäschetrockner im eco-Programm bei vollständiger Befüllung

Kondensationseffizienzklasse Gewichtete Kondensationseffizienz (Ct)
A Ct ≥ 94
B 88 ≤ Ct < 94
C 82 ≤ Ct < 88
D Ct < 82

Tabelle: Kondensationseffizienzklassen, nur bei Kondensationstrocknern

Zu jedem Gerät muss ein Produktdatenblatt bereitgestellt werden, es informiert u.a. über

Pflichten für Lieferanten und Händler

Drei Monate vor dem Start, also ab dem 1. März 2025 müssen Lieferanten sicherstellen, dass jeder neue Wäschetrockner mit einem gedruckten neuen Label ausgeliefert wird. Außerdem müssen Produktdatenblätter bereitgestellt werden, aber aus Umweltschutzgründen nur elektronisch, außer der Händler fragt explizit gedruckte Exemplare an. Label und Produktdatenblätter können in der Datenbank EPREL heruntergeladen werden.

Ab dem 1. Juli 2025 müssen Händler im Verkaufsraum ausgestellte Geräte mit dem neuen Label kennzeichnen, dies gilt auch für den Online-Shop. Auch in jeder visuell wahrnehmbaren Werbung für ein bestimmtes Modell, ganz gleich ob gedruckt oder elektronisch, muss die neue Energieeffizienzklasse sowie das Spektrum der zur Verfügung stehenden Klassen, also dann A bis G, genannt werden.

Ökodesign-Vorschriften

Gleichzeitig mit der Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung hat die Europäische Kommission für Wäschetrockner auch eine neue Ökodesign-Verordnung erlassen: (EU) 2023/2533 wurde am 22. November 2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.

Die Verordnung enthält folgende Mindestanforderung an die Energieeffizienz: Der Energieeffizienzindex (EEI) darf nicht höher sein als 85. Damit dürfen keine Geräte mit den beiden schlechtesten Klassen F und G auf den Markt gebracht werden. Zudem darf die Kondensationseffizienz von Kondensationswäschetrocknern nicht weniger als 80 % betragen. Somit sind theoretisch alle vier Kondensationseffizienzklassen möglich.

Vorgaben für die Reparierbarkeit sollen die Nutzungsdauer der Geräte verlängern, u.a. gilt:

Zudem wird in der Verordnung bereits angekündigt, dass ein Reparierbarkeitsindex ergänzt werden soll. Dieser wird dann auch auf dem Energielabel abgebildet werden.

Anforderungen für Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme

Weitere Informationsanforderungen

Der Hersteller/Importeur/Bevollmächtigte muss Anleitungen für Nutzer und Installateure z. B. in Form einer Bedienungsanleitung, auf einer frei zugänglichen Webseite bereitstellen.

Folgendes muss enthalten sein, u.a.:

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