Umwelt
Die Umweltbelastung durch ein Haushaltgerät wird durch drei Prozesse bestimmt – die Herstellung, die Nutzung, die Entsorgung sowie alle dazugehörigen logistischen Prozesse.
Für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes müssen deshalb alle Prozesse mit dem Ziel optimiert werden, die Umweltbelastungen möglichst gering zu halten. Aufgrund gesetzlicher Umweltschutzregelungen ist der Hersteller für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes bis hin zur Entsorgung verantwortlich. Deshalb beginnt der Umweltschutz bereits bei der Entwicklung und Konstruktion.
Recyclinggerechte Konstruktion
Die Wiederverwertung von Rohstoffen wird schon bei der Gerätekonstruktion vorbereitet. Recyclinggerechte Produkte müssen so entwickelt und gefertigt sein, dass sie leicht zerlegbar sind und die verschiedenen Materialien sortenrein in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können. Bei der Entwicklung und Konstruktion sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
- Reduzierung der Materialvielfalt, d. h. nicht mehr Stoffarten zu verwenden als zur Funktionserfüllung notwendig sind
- Einsatz leicht entsorgbarer Werkstoffe
- Kennzeichnung der eingesetzten Kunststoffe nach DIN EN ISO 1043–1 und SPI
- Einfache Entnahme der Bauteile – nicht nur für Kundendienstfälle, sondern auch für evtl. später notwendig werdende Zerlegungsvorgänge
- Einsatz verfügbarer Sekundärrohstoffe in der Produktion, überall dort, wo dieses technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Hersteller denken bei der Konstruktion einer Dunstabzugshaube in sogenannten „Recyclinggruppen“. Nach einer Grobzerlegung können diese Recyclinggruppen teilweise sofort zur Wiederverwertung von Rohstoffen, z. B. zu Stahlwerken weitergeleitet werden.
Für andere Recyclinggruppen wie z. B. Kabelbaum, Motor oder Elektronik sind Spezial-Recyclingprozesse erforderlich.
Bei einem Teil der heutigen Altgeräte ist der Aufwand für eine Zerlegung der Geräte und die Wiederverwertung von Rohstoffen erheblich größer und dadurch mit höheren Kosten verbunden, weil die meisten Geräte früher nicht im Hinblick auf ein späteres Recycling gefertigt wurden.
Die Art der Verwertung eines Gerätes sowie der Recyclinggrad sind abhängig von den eingesetzten Materialien und der großtechnisch verfügbaren Verwertungstechnik.
Ressourcenschonung
Der Schutz von Ressourcen beginnt mit der Langlebigkeit der Produkte und den verwendeten Materialien_ Eine lange Gerätelebensdauer trägt dazu bei, dass sich die Zahl der Geräteerneuerungen und Herstellprozesse reduziert, die Zahl der Entsorgungs- und Recycelvorgänge sowie der damit verbundene Energie- und Entsorgungsaufwand verringert, die Verpackungsmenge sinkt und sich der Transportaufwand reduziert.
Die Reduzierung des Materialeinsatzes und der Einsatz recyclinggerechter Materialien sind weitere Beiträge zur Ressourcenschonung. Auch ein möglichst geringer Betriebsmittelverbrauch der Geräte trägt ebenso wie der Einsatz neuer Technologien zur Ressourcenschonung bei.
Entsorgungsmöglichkeiten
Seit 2003 regelt die WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) Richtlinie 2002/96/EG die Entsorgung, Sammlung und die Verwertung oder Behandlung gebrauchter Elektro- und Elektronik-Geräte, d.h. Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Das Symbol „durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern“ klebt auf fast jedem Haushaltsgerät. Sie steht EU-weit für die fachgerechte Entsorgung von elektronischen Geräten. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind für die Sammlung von Altgeräten zuständig und die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind verpflichtet, die fachgerechte Entsorgung der Altgeräte zu finanzieren.
Für die Rücknahme von Elektrogeräten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Kommunale Sammelsysteme (Abholung von Sperrgut, Abgabe bei Wertstoffhöfen)
- Rücknahme von Altgeräten über den Fachhandel durch Fachunternehmen
- Rücknahme der Altgeräte vom Hersteller mit eigenen Entsorgungssystemen oder beauftragten Fachunternehmen
- die Kombination der unterschiedlichen Möglichkeiten.