• Fachwissen
  • Dunstabzugshauben

HEA

Kennzeichnung

Die europäische Kommission sieht bei der Gerätegruppe Dunstabzugshauben ein erhebliches Potenzial für Verbesserungen ihrer Umweltauswirkungen ohne übermäßig hohe Kosten und hat daher sowohl Vorschriften für die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) als auch für die Kennzeichnung mit einem Energielabel erlassen.

Die Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung für Haushalts-Dunstabzugshauben (Nr. 65/2014) wurde am 31. Januar 2014 gemeinsam mit der Verordnung für die umweltgerechte Gestaltung von Haushalts-Dunstabzugshauben („Ökodesign“) (Nr. 66/2014) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Beide Verordnungen traten am 20. Februar 2014 in Kraft.

Die beiden Verordnungen sind in der Entstehung und Anwendung eng verzahnt, haben aber komplementäre Wirkung: während die Energieverbrauchskennzeichnung den Markt durch Information und einfache Vergleichbarkeit hin zu mehr Energieeffizienz ziehen will, sorgt die Ökodesign-Verordnung durch Mindestanforderungen für ein Auslaufen der schlechtesten Geräte und schiebt so den Markt hin zu energieeffizienteren Geräten.

Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel)

Neben dem niedrigen Energieverbrauch sind insbesondere gute Gebrauchseigenschaften wichtige Entscheidungskriterien für die Auswahl eines Elektrogroßgerätes. Das Energielabel (auch: Energieetikett, EU-Label, Energylabel) informiert seit 1996 genau darüber. Diese Verbraucherinformation ist gesetzlich vorgeschrieben und in Deutschland geregelt durch das Gesetz zur Energieverbrauchskennzeichnung (EnVKV). Alle in Ausstellungs- und Verkaufsräumen aufgestellten Geräte müssen dieses Energielabel tragen. Produktspezifische Vorschriften werden in Verordnungen geregelt.

Die Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung für Haushalts-Dunstabzugshauben ist ab dem 1. Januar 2015 wirksam: Hersteller und Importeure müssen dann alle Geräte mit einem Energielabel ausliefern. Händler müssen das Label am Verkaufsort deutlich sichtbar an der Außenseite des Gerätes anbringen. Auch bei der Werbung für ein bestimmtes Produkt muss die Energieeffizienzklasse angegeben werden, falls Preis oder Energieverbrauch genannt sind.

Aufgrund des zu erwartenden technischen Fortschrittes erfolgt eine stufenweise Erhöhung der Energieeffizienzklassen:

Der geringere Energieverbrauch soll nicht zu Lasten der Funktion gehen, daher werden bei der Dunstabzugshaube auch die fluiddynamische Effizienz, die Beleuchtungseffizienz und der Fettabscheidegrad in Klassen eingeteilt und explizit auf dem Energielabel angegeben. Die Einteilung reicht jeweils von A = beste bis G = schlechteste Leistung.

PDF: Was ist was beim Energielabel für Dunstabzugshauben

Energieeffizienzklasse und Jahresenergieverbrauch in kWh

Die Zuordnung zu einer Energieeffizienzklasse ergibt sich durch die Abweichung der Prüfwerte zu den Werten des fiktiven Referenzgerätes (Energieeffizienzindex = 100 %). Je kleiner der Energieeffizienzindex ist, desto effizienter ist das Gerät und desto besser ist die Energieeffizienzklasse.

Folgende Kriterien werden für die Bewertung einer Dunstabzugshaube zugrunde gelegt:

Stromverbrauch in kWh pro Jahr

Berücksichtigt wird hierbei:

Pflicht ab 1.1.2015 Pflicht ab 1.1.2016
(freiwillig ab 1.1.2015)
Pflicht ab 1.1.2018
(freiwillig ab 1.1.2016)
Pflicht ab 1.1.2020
Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEI)
A+++
(höchste Effizienz)
EEI < 30
A++ EEI < 37 30 ≤ EEI < 37
A+ EEI < 45 37 ≤ EEI < 45 37 ≤ EEI < 45
A EEI < 55 45 ≤ EEI < 55 45 ≤ EEI < 55 45 ≤ EEI < 55
B 55 ≤ EEI < 70 55 ≤ EEI < 70 55 ≤ EEI < 70 55 ≤ EEI < 70
C 70 ≤ EEI < 85 70 ≤ EEI < 85 70 ≤ EEI < 85 70 ≤ EEI < 85
D 85 ≤ EEI < 100 85 ≤ EEI < 100 85 ≤ EEI < 100 EEI ≥ 85
E 100 ≤ EEI < 110 100 ≤ EEI < 110 EEI ≥ 100
F 110 ≤ EEI < 120 EEI ≥ 110
G
(geringste Effizienz)
EEI ≥ 120

Zu Beachten

Für alle Energielabel-Versionen gilt: Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Werte, die unter Laborbedingungen und bei einer vorgegebenen „Standard-Nutzung“ gemessen worden sind. Die tatsächlich entstehenden Verbrauchswerte im privaten Haushalt sind u.a. von der Nutzung und den Einbaubedingungen abhängig.

Es lohnt sich bei der Geräteauswahl auch die Verbrauchswerte innerhalb der Klasse zu vergleichen.

Ökodesign

Die Ökodesign-Verordnung stellt Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Dunstabzugshaube in Europa in Verkehr gebracht werden darf. Dazu muss die Konformität mit der Ökodesign-Verordnung vom Hersteller bzw. Importeur geprüft werden. Es ist dann eine Konformitätserklärung auszustellen und das Produkt muss vor dem Inverkehrbringen mit dem CE-Konformitäts-Kennzeichen (siehe "Das Typschild") versehen werden. Die Kennzeichnung wird stichprobenartig durch die staatlich organisierte Marktaufsicht der einzelnen Mitgliedstaaten überprüft.

Anforderungen an die Energieeffizienz und die fluiddynamische Effizienz

Anforderungen an die Energieeffizienz und die fluiddynamische Effizienz („Luftführungs-Effizienz") von Haushaltsdunstabzugshauben werden in drei Stufen bis 2019 wirksam und bewirken ein Auslaufen der schlechtesten Klassen:

Mindestanforderung an Energieeffizienz Mindestanforderung an fluiddynamische Effizienz (FDE)
ab 20. Februar 2015 Energielabelklasse F und besser (EEI < 120) Großteil der Klasse G ist nicht mehr erlaubt (FDE > 3)
ab 20. Februar 2017 Energielabelklasse E und besser (EEI < 110) Klasse G und der schlechteste Teil von F ist nicht mehr erlaubt (FDE > 5)
ab 20. Februar 2019 Energielabelklasse D und besser (EEI < 100) die Klassen F und G sind nicht mehr erlaubt (FDE > 8)

Anforderungen an die Beleuchtung

Zusätzlich muss bei Dunstabzugshauben, die über eine Beleuchtung verfügen, ab dem 20. Februar 2015 die durchschnittliche Beleuchtungsstärke des Beleuchtungssystems auf der Kochoberfläche mehr als 40 Lux betragen.

Anforderungen an den Luftstrom

Ab dem 20. Februar 2015 muss eine Dunstabzugshaube, die mit einem maximalen Luftstrom von mehr als650 m3/h betrieben wird, nach einer festgelegten Zeit automatisch auf einen Luftstrom von maximal 650 m3/h zurückschalten.

Anforderungen an Niedrigverbrauchsmodi

Ab dem 20. August 2015 gilt:

Ab dem 20. August 2017 gilt:

Anforderungen an die Produktinformation

Ab dem 20. Februar 2015 gelten umfangreiche Informationspflichten.

Weitere Informationen zum Thema