Ein weiteres wichtiges Thema befasst sich mit der Planung einer barrierefreien Küche für gehandicapte und ältere Personen mit eingeschränktem Aktionsradius. Der Arbeitskreis "Barrierefreie Hausgeräte" Fachausschuss Haushaltstechnik der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft hat sich mit diesem wichtigen Thema eingehend befasst und einen Forderungskatalog zur barrierefreien Gestaltung von Küchen erarbeitet (Foto: Quelle).

Unter „barrierefreier Gestaltung von Küchen” wird nachfolgend die Gestaltung von Küchen für Privathaushalte verstanden, die insbesondere den Bedürfnissen und Problemen von Senioren und Menschen mit Behinderungen, ggf. auch von Kindern gerecht wird.
Alle verwendeten Materialien und Gegenstände sollen Verletzungsgefahren möglichst ausschließen, z. B. trittsichere Bodenbeläge, abgerundete Kanten und Ecken.
Alle verwendeten Materialien und Gegenstände sollen pflegeleicht sein.
Alle Geräte, Installationen und Einrichtungen sollen möglichst wartungsfrei oder einfach zu warten und bei Reparaturen leicht zugänglich sein.
Geräte und Einrichtungen sollen geräuscharm sein oder dem Nutzer geräuscharmes Arbeiten ermöglichen (ggf. Schalldämmung). Signale (Telefon, Hausklingel, Geräte) müssen in der Küche ausreichend wahrnehmbar sein.
Barrierefreie Gestaltung darf nicht zu Lasten des Energiebedarfs gehen.
Bauteile, Geräte und Möbel sollen frei von Schadstoffen sein und eine einfache Entsorgung ermöglichen.
Die Küche soll nahe am Wohnungseingang liegen, um die Versorgung mit Lebensmitteln, Ge- und Verbrauchsgütern und deren Entsorgung zu erleichtern. Die Küche sollte sich direkt an den Essplatz anschließen. Eine direkte Verbindung zum Esszimmer kann, falls nicht anders möglich, mittels einer Durchreiche erzielt werden.
Die Raumgröße sollte den jeweiligen Funktionen der Küche und den individuellen Anforderungen der Benutzer angepasst sein. Die Mindestmaße gemäß AMK-Richtlinie sollen in jedem Fall eingehalten werden. Mauervor- und -rücksprünge sind zu vermeiden.
Die Küche sollte ausreichend mit Tageslicht versorgt sein. Die Fenster sollen leicht zugänglich sein bzw. das Öffnen und Schließen der Fenster durch spezielle Beschläge erleichtert werden.
Um den Zugang nicht zu erschweren, sollten die Türen nicht zu schmal sein, einen ausreichenden Öffnungswinkel besitzen sowie leicht zu betätigen und ohne Schwelle sein.
Die Küchendämpfe sollen ins Freie abgeführt werden können. Der Entlüftungskanal sollte möglichst kurz sein, um eine möglichst gute Wirkung zu erzielen.
Der Bodenbelag sollte rutsch- und trittsicher, strapazierfähig, pflegeleicht, fußwarm sowie elastisch sein, um ein Ausrutschen und schnelles Ermüden zu verhindern.
Die Wände sollen im Arbeitsbereich (Mindesthöhe der Fläche 160 cm) gekachelt oder abwaschbar sein.
Zur Lagerung von Vorräten soll in der Küche oder in einem separaten Raum genügend Platz vorgesehen sein, um das Einkaufen und die Vorratshaltung zu erleichtern und besser organisieren zu können.
Es soll eine ausreichend große Anzahl von Steckdosen und Schaltern bzw. Tastern im eingeschränkten Greifraum vorhanden sein.
Es soll eine ausreichend große Anzahl von Zapfstellen für Frischwasser (kalt und warm) und Abwasseranschlüssen vorhanden sein.
Angenehmes und individuelles Raumklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftzirkulation) soll über die Heizung, Zuluft (Luftfilter, Pollenfilter), Abluft (Fettfilter), Kippfenster und Jalousien (ggf. motorisch betrieben) einstellbar sein.
Die Raum-, Arbeitsplatz- und Fächerbeleuchtung soll in Helligkeit, Lichtfarbe und Blendfreiheit auf die jeweilige Funktion abgestimmt sein. Ggf. sollen automatische Bewegungsmelder das Einschalten von Lichtquellen erleichtern und Notlichter bzw. Signallampen das Erkennen von Gefahren verbessern.
Ein Kommunikationssystem, z. B. in Form einer zentralen Anlage mit dezentralen Anschlüssen, soll die Kommunikation mit Mitmenschen, Helfern, Ärzten vor allem in Notsituationen sichern bzw. technische Anlagen oder die Wohnungseinrichtung überwachen und steuern helfen.
Zur zentralen Abschaltung von elektrischer Energie, Gas und Frischwasser (kalt und warm) sollen Hauptschalter (vollautomatisch oder teilautomatisch) vorhanden sein. (Ausnahmen: Kühl-, Gefrier- und Lagergeräte sowie Not- und Sicherheitssysteme).
Für Feuer, Hitze, Rauch, Dampf, Wasser sollen Fühler und Meldeeinrichtungen ggf. mit automatischem Notruf vorhanden sein.
Von rechts nach links (falls individuell erforderlich auch umgekehrt) sollen so genannte Arbeitszonen bzw. Funktionsbereiche aufeinander folgen. Haushaltstypische Kochgewohnheiten sind dabei zu berücksichtigen.
Neben Sitzarbeitsplätzen sollten Steharbeitsplätze möglichst mit zwei Höhen (hoch z. B. für Schneiden, Spülen, Garnieren; niedrig z. B. für Garen, Kneten) vorhanden sein.
Die Arbeitshöhen sollen frei wählbar sein und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt (wenn Menschen mit dem Alter größer oder kleiner werden) verändert werden können. Hilfreich sind auch höhenverfahrbare Hängeschränke (z. B. Küchen Quelle, www.kuechen-ohne-barrieren.de, www.nullbarriere.de)
Die Gesamthöhe der Küchenmöbel, die Arbeitstiefe und die Arbeitsplatzgestaltung sollen auf den ggf. eingeschränkten Greifraum des Benutzers abgestimmt sein.
Einbaugeräte, zumindest Kühlschrank, Backofen, Mikrowellengerät und Geschirrspüler, sollen in Sicht- und Greifhöhe eingebaut werden, sofern genügend Hochschränke aufstellbar sind. Wichtig ist, auf die Höhe des Sockels zu achten (mindestens 24,6 cm), damit die Fußrasten des Rollstuhls genügend Platz haben.
Bei körperlicher Schwäche des Benutzers soll ein Verschieben der Gegenstände über die gesamte Arbeitsfläche möglich sein.
Kleingeräte sollen griffbereit untergebracht sein. Bei der Lagerung von Lebensmitteln ist der Grundsatz „first in – first out” zu beachten. Die Entsorgungssituation (Müll, Wertstoffe, Mehrwegflaschen, etc.) muss geplant und es müssen entsprechende Lagermöglichkeiten vorgesehen sein.
Alle Einrichtungsgegenstände sollen einfach und einhändig (sowohl links- als auch rechtshändig) zu bedienen sein.
Im Unterschrankbereich soll es hauptsächlich Auszüge und Schubladen (Vollauszüge) geben.
Um ein zu starkes Bücken beim Be- und Entladen von Unterschränken zu vermeiden, sollte die Sockelhöhe ausreichend groß sein (mind. 15 cm). Außerdem muss der Sockelrücksprung ausreichend tief für genügend Fußfreiheit sein.
Das Material der Arbeitsplatte soll rutschfest sein. Farbe und Muster sollen zur sicheren Wahrnehmung der Gebrauchsgegenstände beitragen.
Die Kochstellen sind im Idealfall nebeneinander angeordnet und bei Bedarf soll eine Sicherung gegen das Hinabfallen von Kochgeschirr angebracht bzw. ausgeschwenkt werden können.
Die Türen im Oberschrankbereich sollen im geöffneten Zustand nicht im Weg stehen. Ideal sind Falt- und Schiebetüren oder Jalousieschränke. Glastüren und Regalböden aus Sicherheitsglas erleichtern das Auffinden von Gegenständen für haushaltsfremde Hilfspersonen.
Die Schränke sollen mit Vollauszügen und leichtgängigen Schubkästen versehen sein.
Für Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgehen kann (z. B. Reinigungsmittel, Messer) sollen abschließbare Fächer vorhanden sein.
Es sollte eine stabile Reling zum Festhalten befestigt werden können oder ein in die Möbelfront eingearbeiteter Handlauf vorhanden sein.