9.2 Energieverbrauchs-Kennzeichnung

9.2.1 Energielabel

Mitte der neunziger Jahre wurde die europäische Energieverbrauchs-Kennzeichnung eingeführt. Die rechtliche Grundlage dazu bilden die EU-Rahmenrichtlinien 92/75/EWG und die Durchführungsrichtlinie 94/2/EG betreffend die Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechender Kombinationsgeräte. Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der europäischen Richtlinien in nationales Recht wurde für die Bundesrepublik Deutschland am 01.07.1997 durch die Verabschiedung des Energieverbrauchs-Kennzeichnungsgesetzes (EnVKG) für elektrische Haushaltsgeräte geschaffen. Seit dem 30.01.2002 gibt es eine Neufassung des EnVKG. Das Ziel des EnVKG ist es, den Energieverbrauch des jeweiligen Produktes in Abhängigkeit von dessen Leistung darzustellen. Dadurch werden den Verbrauchern die wichtigsten Daten der Geräte aufgezeigt, damit sie diese beurteilen und vergleichen können. Die eigentliche Umsetzung erfolgte durch die Verabschiedung der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) vom 01.01.1998. Seit dem müssen alle ausgestellten Geräte im Handel mit einem sichtbar angebrachten Energieetikett gekennzeichnet sein und im Prospekt muss ein Datenblatt enthalten sein.

Das Etikett – auch Energielabel oder EU-Label genannt (Bild 21) – besteht aus einem einheitlichen, herstellerneutralen Grundetikett und wird durch einen gerätespezifischen Datenstreifen, der dem Gerät beiliegt, ergänzt. Dieser enthält folgende Angaben: Name oder Warenkennzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, die Energieeffizienzklasse des Gerätes, den Energieverbrauch nach Normprüfung, den Nutzinhalt der einzelnen Temperaturfächer und ggf. Angaben über das Betriebsgeräusch.

Die Geräte wurden in sieben Energieeffizienzklassen (von A bis G) eingeteilt. Am 01.09.1999 trat die Energie-Verbrauchs-Höchstwerte-Verordnung (EnVHV) zur Umsetzung der Richtlinie 96/57/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 03.09.1996 über Anforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationsgeräten in Kraft. Diese Verordnung besagt, dass nur noch solche Kühl-Gefriergeräte vertrieben werden dürfen, deren Energieverbrauch bestimmte, in Abhängigkeit von Geräteart und Gerätegröße fest gelegten Höchstwerte nicht überschreiten. Von diesem Zeitpunkt an wurden Geräte der schlechteren Energieeffizienzklassen (meist D bis G) vom Markt genommen. Hinzu kommt, dass seit der Einführung des Energielabels die Energieverbrauchswerte durch Weiterentwicklung der Geräte um mehr als 30 % gesunken sind. Da sich die Berechnungsgrundlage für die Energieeffizienzklassen auf das Marktangebot von 1992 bezog, befanden sich dann 70 bis 80 % der Geräte in Energie-effizienzklassen A. Dies ließ eine Differenzierung der energieeffizienten Geräte kaum noch zu. Um eine für den Verbraucher bessere Unterscheidung möglich zu machen, wurde am 03. Juli 2003 die Änderungsrichtlinie 2003/66/EG der europäischen Kommission verabschiedet. Sie beinhaltet eine Unterteilung der bisherigen Klasse A, so dass es seitdem zusätzlich die Klassen A+ und A++ gibt. Diese Änderungsrichtlinie ist seit März 2004 in Deutschland gültig. Geräte der Energieeffizienzklasse A+ benötigen ca. 25 %, Geräte der Klasse A++ ca. 45 % weniger Energie als Geräte der Energieeffizienzklasse A.

Bild: Das Energielabel.

Die Einteilung in die Energieeffizienzklasse ist vom Energieverbrauch, vom Nutzinhalt und den Temperaturbereichen der einzelnen Fächer abhängig. So benötigen beispielsweise Geräte mit viel Nutzinhalt oder mit Gefrierfächern mehr Strom als kleinere Geräte ohne Gefrierfächer, können aber beide in derselben Energieeffizienzklasse sein. Die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse erfolgt nach Errechnung des Index der Energieeffizienz.

Für die neuen Energieeffizienzklassen A+ und A++ liegt eine andere Berechnung zu Grunde als für die Klassen A bis G. Ausstattungsmerkmale wie No-Frost, Kaltlagerfächer, Einbaugeräte und Klimaklassen ST oder T, die einen höheren Energieverbrauch mit sich bringen, finden in der Berechnung der neuen Klassen Berücksichtigung. Gefriertruhen, die bauartbedingt weniger Energie benötigen, wurden nach der früheren Berechnung im Vergleich zu Gefrierschränken benachteiligt. Deshalb schneiden sie nach der neuen Berechnung besser ab. Die Klassen A bis G werden nach der alten Formel berechnet. Durch die unterschiedliche Berechnung ist eine absolute Vergleichbarkeit zwischen den Klassen A+/A++ und A bis G nicht mehr gegeben. Für den Verbraucher, der ein energiesparendes Gerät sucht, ist aber trotzdem eine bessere Differenzierung möglich, da er sich dann ohnehin an den Klassen A/A+/A++ und dem tatsächlichen Energieverbrauch orientieren wird.

Ein Gerät wird in die Energieeffizienzklasse A+ oder A++ eingestuft, wenn der Energieeffizienzindex alpha (Ia) innerhalb der in der Tabelle angegebenen Bereiche liegt.

Energieeffizienzklassen A+ und A++ für Kühl-Gefriergeräte
Index der Energieeffizienz alpha: Ia Energieeffizienzklasse
Ia < 30 A++
30 < Ia < 42 A+
42 < Ia A bis G

Dabei errechnet sich der Index alpha aus dem jährlichen Energieverbrauch des Gerätes (AC) durch den jährlichen Standardenergieverbrauch a des Gerätes (SCa) multipliziert mit 100.

Ia = AC : SCa x 100

Der Standard-Jahresenergieverbrauch ist der Energieverbrauch, den ein Gerät dieser Geräteklasse mit genau diesem Volumen verbrauchen darf, um mit einem mittleren Verbrauch zwischen den Klassen D und E zu liegen. Er entspricht 100 %. Der tatsächliche, jährliche Energieverbrauch (AC) des zu bewertenden Gerätes wird dazu in Relation gesetzt.

Der Standard-Jahresenergieverbrauch (SCa) wird wie folgt berechnet:

Dabei gilt:
Vc ist der Nutzinhalt (in Litern) des entsprechenden Faches,
Tc ist die Auslegungstemperatur des Faches (in °C),
Ma ist der Energiebedarf pro Liter Gerätevolumen pro Jahr für eine bestimmte Geräteklasse (kWh/l/a),
Na ist der Grundenergiebedarf pro Jahr für eine bestimmte Geräteklasse (kWh/a)
die Werte für Ma und Na und die Korrekturfaktor-Werte für FF, CC, BI und CH sind in den Tabellen angegeben.

Formelwerte zur Berechnung des Standard-Energieverbrauch (SCa) nach Geräteklassen
Geräteart Temperatur des kühlsten Fachs Ma Na
Kühlgerät >-6 °C 0,233 245
Gerät mit Kühlfach und Kellerfach >-6 °C 0,233 245
Kühlgerät ohne Stern > -6 °C 0,233 245
*-Kühlgerät ≤ -6 °C * 0,643 191
**-Kühlgerät ≤ -12 °C ** 0,450 245
***-Kühlgerät ≤ -18 °C ***/*(***) 0,777 303
*(***)-Kühl-/Gefriergerät ≤ -18 °C ***/*(***) 0,777 303
Gefrierschrank ≤ -18 °C *(***) 0,539 303
Gefriertruhe ≤ -18 °C *(***) 0,472 286
Mehrtürige oder andere Geräte 1) 1)

1) Bei diesen Geräten bestimmen die Temperatur und die Sternkennzeichnung des Fachs mit der niedrigsten Temperatur die Werte für M und N. Geräte mit 1 °C-*(***)-Fächern werden als Kühl-/Gefriergeräte betrachtet.

Korrekturfaktoren zur Berechnung des Standard-Energieverbrauches (SCa)
Korrekturfaktor Wert Bedingung
FF (frostfrei) 1,2 für "frostfreie" (belüftete) Gefrierfächer
1 sonstige
CC (Klimaklasse) 1,2 für "tropische" Geräte
1,1 für "subtropische" Geräte
1 sonstige
BI (eingebaut) 1,2 für Einbaugeräte 1) mit einer Breite von weniger als 58 cm
1 sonstige
CH (Kühlfach) 50 kWh/J für Geräte mit einem Kühlfach von mindestens 15 l
0 sonstige

1) Ein Gerät ist nur dann ein Einbaugerät, wenn es ausschließlich für den Einbau in eine Küchenaussparung konzipiert ist, verkleidet werden muss und als solches geprüft wird.

Die Energieeffizienzklassen A bis G werden wie gehabt nach der alten Berechnung eingestuft und sind den Index-Werten in unten angefügter Tabelle zugeordnet:

Energieeffizienzklassen A bis G für Kühl- und Gefriergeräte
Index der Energieeffizienz: I Energie-Effizienz-Klasse
42 ≤ I < 55 A
55 ≤ I < 75 B
75 ≤ I < 90 C
90 ≤ I < 100 D
100 ≤ I < 110 E
110 ≤ I < 125 F
125 ≤ I G

Zur Einstufung in eine Energieeffizienzklasse wird zunächst aus den Volumina der Einzelfächer das sogenannte „korrigierte Nutzvolumen“ errechnet. So wird berücksichtigt, dass Fächer mit unterschiedlichen Temperaturen aufgrund technischer Gegebenheiten einen unterschiedlichen Energieverbrauch verursachen. Je nach Temperaturbereich werden also die einzelnen Fächervolumen mit einem Korrekturfaktor (Omega) gewichtet. Die gewichteten Nutzinhalte der Einzelfächer werden addiert und ergeben das korrigierte Nutzvolumen. Anschließend wird mit diesem korrigierten Nutzvolumen auch in dieser Berechnung ein Standard-Jahresenergieverbrauch ermittelt. Zur Bestimmung des Standard-Jahresenergieverbrauchs wurden auch hier zwei Faktoren (M und N) festgelegt. Dabei handelt es sich um EU-weite durchschnittliche Energieverbräuche, die durch Studien und Statistiken der EU-Kommission ermittelt wurden. Mit diesen Faktoren werden die energieverbrauchsabhängigen Komponenten wie Geräteklasse, Gerätevolumen und bauartbedingte Energieeffizienz (Isolierung, Wirkungsgrad des Verdichters) berücksichtigt. Die Werte für den Korrekturfaktor der Nutzinhalte und für die Werte der Faktoren M und N sind der Tabelle zu entnehmen.

Der Standard-Jahresenergieverbrauch ergibt sich dann wie folgt:

S = M x Nk + N

Der tatsächliche Jahresenergieverbrauch geteilt durch den ermittelten Standard-Jahresenergieverbrauch multipliziert mit 100 ergibt dann den Index-Wert für die Energie-Effizienzklassifizierung.

Faktoren zur Berechnung des korrigierten Nutzinhaltes und des Standard-Jahresenergieverbrauches
Geräteklasse Ω M N
1 Kühlgerät - 0,233 245
2 Gerät mit Kühlfach und Kellerfach 0,751) 0,233 245
3 Kühlgerät ohne Stern 1,25 0,233 245
4 *-Kühlgerät 1,55 0,643 191
5 **-Kühlgerät 1,85 0,450 245
6 ***-Kühlgerät 2,15 0,657 235
7 *(***)-Kühl-/Gefriergerät 3) 0,777 303
8 Gefrierschrank 2152) 0,472 286
9 Gefriertruhe 2152) 0,446 181
10 Mehrtürige und andere Geräte 3) 4) 4)

1) Für Geräte mit Kühlfach/Kelerfach ist der korrigierte Nutzinhalt (in Litern) = Nutzinhalt des Kühlfachs + Ω x Nutzinhalt des Kellerfachs (10 °C).
2) Für No-Frost-Geräte gemäß Anhang II Nummer 10 wird dieser Index um eine vorläufigen Faktor von 1,2 auf 2,28 erhöht. (Dadurch wird einer möglichen Unausgewogenheit der Messmethode Rechnung getragen, die die fehlende Eisbildung von No-Frost-Geräten nicht berücksichtigt. In der Praxis ergibt sich durch Eisbildung ein höherer Verbrauchswert von "herkömmlichen" Geräten.)
3) Der korrigierte Nutzinhalt (KI) wird mit folgender Formel berechnet:


alle Fächer
Dabei ist TC die Auslegungstemperatur jedes einzelnen Fachs (in °C), VC der Inhalt des Fachs (in l) und FC ein Faktor von 1,2 bei No-Frost-Fächern und von 1 bei anderen Fächern.
4) Bei diesen Geräten werden die Werte für M und N auf der Grundlage der Temperatur und der Sternekennzeichnung des Fachs mit der niedrigsten Temperatur wie folgt bestimmt:

Temperatur des kältesten Fachs Entsprechende Klasse M N
> -6 °C 1/2/3 Kühlgerät, Gerät mit Kühlfach/Kellerfach, Kühlgerät ohne Stern 0,233 245
≤ -6 °C * 4 Kühlgerät * 0,643 191
≤ -12 °C ** 5 Kühlgerät ** 0,450 245
≤ -18 °C *** 6 Kühlgerät *** 0,657 235
≤ -18 °C *(***)
mit Gefriervermögen
7 Kühl-/Gefriergerät *(***) 0,777 303

Zu beachten ist, dass der auf dem Energielabel genannte Wert (kWh/Jahr) nach Normprüfung über 24 Stunden unter Laborbedingungen ermittelt wurde und im späteren Gebrauch je nach Handhabung und Aufstellungsort vom tatsächlichen Energieverbrauch abweichen kann.

Weinkühlschränke werden bislang nicht mit dem Energielabel ausgestattet, da die Geräte in der europäischen Norm zur Energieetikettierung nicht enthalten sind.

9.2.2 Datenblatt

Bei dem Datenblatt handelt es sich um eine einheitliche Zusammenstellung von Angaben über ein bestimmtes Gerät. Meist sind in den Prospekten und Katalogen als Tabellen enthalten. Erfolgen die Angaben nicht in Tabellenform, dann sind sie in die jeweilige Beschreibung des Gerätemodells in der Produktbroschüre aufzunehmen oder in unmittelbarer Nähe dieser Gerätebeschreibung abzudrucken. Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Name oder Warenzeichen des Lieferanten
  • Modellname/-kennzeichen
  • Gerätetyp/Geräteklasse
  • Energieeffizienzklasse
  • EG-Umweltzeichen (wenn vorhanden)
  • Energieverbrauch in kWh/Jahr
  • Nutzinhalt des Kühlfaches in Liter
  • Nutzinhalt des Gefrierfaches in Liter
  • Sternekennzeichnung für das Gefrierfach
  • Evtl. Angabe „No-Frost“
  • Lagerzeit bei Störung in Stunden
  • Gefriervermögen in kg/24 h
  • Angabe der Klimaklasse, bei Normalklima entfällt diese Angabe
  • Geräusch
Datenblatt für Haushalts-Kühl-/Gefriergeräte nach Richtlinie 94/2/EG Anhang II
Firmen- oder Markenname
Geräteart Kühl-Gefrierkombination mit Kompressor
Typ- bzw. Verkaufsbezeichnung
Abbildung Seite ...
Gerätetyp-Klassifizierung 7
Energieeffizienzklasse A
Energieverbrauch in 365 Tagen1) kWh 292
Geräteeigenschaften
Nutzinhalt, gesamt I 244
davon in No-Frost-Ausführ.: Kühlteil/Gefrierteil I/I -/-
Nutzinhalt, Kühlteil gesamt 2) I 190
davon Kellerfach, max. min. I/I -
davon Kaltlagerfach I -
davon Eiswürfelfach I -
Nutzinhalt, Gefrierteil gesamt I 54
davon Sternefach I 54
davon Eiswürfelfach I -
Sternekennzeichen ****
Gefriervermögen kg 16
Lagerzeit bei Störung 3) h 28
Klimaklasse SN
Geräusch - Schallleistung 4) dB (re 1 pW) -
Abtauverfahren, Kühlteile
von Hand -
teilautomatisch -
automatisch
Abtauverfahren, Gefrierteil
von Hand
teilautomatisch -
automatisch -
Bauform und Kennzeichnung
Standgerät/unterbeubar -/
mit Arbeitsplatte in Tischhöhe -
Unterbaugerät/integrierbar -/-
Eibaugerät/integrierbar -/-
Sonderbauformen, siehe Prospekt -
Anzahl der Außentüren/Auszüge 2/-
Türanschlag 5) r/w
Dekorrahmen - vorhanden/nachrüstbar -/-
Abmessungen 6)
Höhe cm 155
Breite cm 60
Tiefe einschließlich Wandabstand cm 64
Höhe ohne Arbeitsplatte cm -
Breite bei geöffneter Tür cm 61
Tiefe bei geöffneter Tür oder herausgez. Auszug cm 117
Leergewicht kg 61
Ausstattung
Temperatur für Gefrierteil einstellbar
unabhängig von der Kühlteiltemperatur
zusammen mit Kühlteiltemperatur -
Schaltung für Dauerbetrieb des Gefrierteils
Kontrollanzeigen:
Kühlteil:
Regelbetrieb - Leuchte grün -
Temperaturanzeige - innen/außen -/
Tür offen, Warnsignal - optisch/akust. -/-
Gefrierteil:
Regelbetrieb - Leuchte grün
Dauerbetrieb - Leuchte gelb
Störung, Warnsignal - optisch/akust. /
Tür offen, Warnsignal - optisch/akust. -/-
Temperaturanzeige - innen/außen -/
Kühlteil:
Eierablage Eier-Anzahl 8
Türfächer mit Klappe oder Schiebetür Anzahl 1
Türabstellregale und/oder Behälter Anzahl 6
Ablageflächen im Kühlteil Anzahl 4
davon verstellbar Anzahl 3
Behälter im Kühlteil Anzahl 1
Gefrierteil:
Fächer in der Tür Anzahl -
Fächer im Innenraum Anzahl 2
max. Fachhöhe im Innenraum cm 18
Körbe, Behälter, Schübe im Innenraum Anzahl 2
Eiswürfelschalen Anzahl 1
Elektrischer Anschluss
Spannung V 220-240
Anschlusswert W 120
Entspricht den Sicherheitsbestimmungen (VDE)
Gebrauchsanweisung
Aufstell-, Einbauanweisungen
Name und Postanschrift des Anbieters

Erläuterungen auszugsweise:

= vorhanden bzw. ja
- = nicht vorhanden bzw. nein
1) Der Energieverbrauch in 365 Tagen, wurde nach DIN EN 153, Ausgabe 1990, ermittelt. Die Angaben beziehen sich auf 220 V 50 Hz. Die Verbrauchsangaben ermöglichen den Vergleich verschiedener Geräte. Im praktischen Betrieb können sich Abweichungen hiervon ergeben.
2) Einschließlich Kellerfach und Kaltlagerfach, sowie dem Eisfach, soweit dies Fächer vorhanden sind
3) Temperaturanstieg auf -9 °C bei vollbeladenem Gefrierfach und Tiefkühlfach. Bei Teilbeladung ergeben sich kürzere Zeiten
4) A-Bewerteter Schallleistungspegel. Je höher der Wert, um so lauter ist das Geräusch. 2dB sind kaum wahrnehmbar. 10 dB werden mehr als doppelt so laut empfunden. Die hier verwendeten Schallleistungspegel sind mit den in dB(A) angegeben Schallpegel (z.B. Verkehr, Arbeitsplatz) nicht vergleichbar.
5) Türanschlag: l=links, r=rechts, w=wechselbar.
6) Bei Einbaugeräten und Unterbaugeräten erforderliche Nischenmaße (Mindestmaße).

Werden Geräte über Versandhandel/Kataloge vertrieben, so sind auf jeden Fall folgende Angaben zu machen:

  • Energieeffizienzklasse (lt. Anhang II, Punkt 4)
  • Energieverbrauch (lt. Anhang II, Punkt 6)
  • Nutzinhalt Kühlteil (lt. Anhang II, Punkt 7)
  • Nutzinhalt Gefrierteil (lt. Anhang II, Punkt 8)
  • Sternekennzeichnung (lt. Anhang II, Punkt 9)
  • Geräusch (lt. Anhang II, Punkt 14)

Wenn weitere Angaben, die im Datenblatt enthalten sind, aufgeführt werden, dann ist die im Anhang II der EU-Richtlinie festgelegte Form und Reihenfolge zu beachten.

Ziel der europäischen Energieverbrauchs-Kennzeichnung ist es, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit beim Gerätekauf auf die Geräte mit geringen Verbrauchswerten zu lenken.

Eine weitere Maßnahme auf europäischer Ebene ist die Einführung des EU-Umweltzeichens im Jahre 1992. Dabei handelt es sich um eine Blume mit 12 Sternen und dem Euro-E. Es wird vom „Ausschuss für das Umweltzeichen der EU“ (AUEU) verwaltet. Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Industrie, Umweltschutzvereinen und Verbraucherverbänden an. Das Umweltzeichen kann, für jeweils drei Jahre begrenzt, an Produkte vergeben werden, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen als vergleichbare herkömmliche Produkte haben. Für jede der inzwischen 23 verschiedenen Produktgruppen, wie z. B. Kühl- und Gefriergeräte, Textilien, Farben, Geschirrspül-/Waschmittel, werden Umweltkriterien für die Vergabe festgelegt. Alle Produkte werden von unabhängigen Stellen auf Einhaltung strenger ökologischer und gebrauchstauglicher Kriterien geprüft. Dieses Zeichen soll dem Verbraucher umweltbezogene Informationen und damit Orientierungshilfe für seine Kaufentscheidung geben.