Bei der Kochplatte wird die Wärme durch Leitung übertragen. Sie besteht aus einem wärmeleitfähigen Gusseisenmaterial (Grauguss), das z. T. mit einer dünnen, nicht rostenden Emailschicht in den Farben grau und blau ganzflächig überzogen sein kann. Die Oberseite des Gusseisenmaterials ist plangedreht und weist in der Mitte eine unbeheizte Vertiefung auf, damit die Kochplatte bei Erwärmung plan bleibt und um Wärmestaus und Überhitzung auszuschließen. Ihre Unterseite weist tiefe Rillen auf, in denen – umgeben von einer keramischen Isoliermasse – 3 Heizleiter aus Chrom-Nickel-Draht eingebettet sind. Nach unten wird die Kochplatte von einem wärmereflektierenden Blech abgeschlossen.

Bild: Aufbau der Kochplatte
Kochplatten sind fest in eine Kochmulde eingebaut. Der Überfallrand aus nicht rostendem Stahl, der die Kochplatte zur Kochmulde hin abdichtet, verhindert, dass Feuchtigkeit in das Herdinnere gelangt.
Unterschieden werden Normal- und Blitzkochplatten.
Bei Normalkochplatten (N) ist die Aufnahmeleistung der Plattengröße fest zugeordnet:
Blitzkochplatten (B) haben in der höchsten Einstellung eine um 500 W höhere (14,5 cm und 18 cm Ø) bzw. 600 W (21 cm Ø) höhere sowie bei der niedrigsten Einstellung eine geringfügig höhere Leistung als Normalkochplatten. Blitzkochplatten sind in der Mitte mit einem roten Punkt gekennzeichnet und heizen besonders schnell auf. Ihre höhere Leistung macht einen Überhitzungsschutz erforderlich, falls die Kochplatte mit ungünstigem Geschirr benutzt oder ohne Topf über längere Zeit betrieben wird. Der Überhitzungsschutz (Bimetall bzw. Stabausdehnungsregler) befindet sich in der Kochplattenmitte und verringert bei einer Kochplattentemperatur um 450 °C die Wärmeabgabe durch Takten eines Heizleiters.