Im Jahr 1997 wurde die europäische Energieverbrauchskennzeichnung eingeführt. Die Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht erfolgte für die Bundesrepublik am 1.7.1997 durch Verabschiedung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) für elektrische Haushaltgeräte. Das Ziel des EnVKG ist es, den Energieverbrauch des jeweiligen Produktes darzustellen. Dadurch werden den Verbrauchern die wichtigsten Daten der Geräte aufgezeigt, damit sie diese beurteilen können.
Die produktspezifische Durchführung für Elektrobacköfen ist in der Richtlinie 2002/40/EG vom 8. Mai 2002 festgelegt worden.
Die Richtlinie findet Anwendung auf netzbetriebene Elektrobacköfen, einschließlich Öfen, die Teil größerer Geräte sind. Dies gilt nicht für Backöfen, die auch mit anderen Energiequellen betrieben werden können sowie tragbare Backöfen, die keine ortsfesten Geräte sind und deren Gewicht unter 18 kg liegt (soweit sie nicht für den Einbau bestimmt sind). Darüber hinaus fällt der Energieverbrauch der Dampfgarfunktionen, ausgenommen der Heißdampf-Funktion, nicht unter diese Richtlinie.
Seit dem 1.7.2003 ist die Kennzeichnung der Elektrobacköfen mit dem Energielabel (Energieetikett) Pflicht.
Das Verfahren zur Messung des Energieverbrauchs ist in der Norm DIN EN 50304:2001-11 „Elektrische Backöfen für den Hausgebrauch – Verfahren zur Messung des Energieverbrauchs“ festgelegt.
Das Energielabel ist als Kennzeichnungselement so an der Tür des Gerätes anzubringen, dass es deutlich sichtbar und nicht verdeckt ist. Werden die betreffenden Geräte zum Verkauf über gedruckte oder schriftliche Mitteilungen oder z.B. über Werbung im Internet oder andere elektronische Medien angeboten (der Verbraucher sieht das Gerät also nicht ausgestellt), müssen die nachstehenden Angaben in dieser Reihenfolge aufgeführt werden.
Das Energielabel besteht aus einem einheitlichen, herstellerneutralen Grundetikett und wird durch einen gerätespezifischen Datenstreifen, der dem Gerät beiliegt, ergänzt. Dieser enthält folgende Angaben:
Name oder Warenzeichen des Herstellers, Modellname/-kennzeichen, Energieverbrauch, aber auch Angaben zum nutzbaren Volumen der Backröhre und ggf. die Geräuschemission für die Funktion, die für die Energieeffizienz ausschlaggebend ist.
Elektrobacköfen werden in sieben Energieeffizienzklassen von A bis G eingeteilt. Dabei steht „A“ für sehr effizient (niedriger Verbrauch) und „G“ für weniger effizient (hoher Verbrauch).
Die Einteilung in die Energieeffizienzklassen ist abhängig von der Größe des nutzbaren Backofen-Volumens. Dieses wird wie folgt festgelegt:
Der Energieverbrauch wird in kWh für die Beheizungsart(en) konventionell und/oder Um-/Heißluft ermittelt bei Standardbeladung. Bei dem Messgegenstand handelt es sich um einen mit Wasser getränkten Ziegelstein (Ausgangstemperatur 5 °C +/- 2 °C), der im Zentrum des Backofens platziert wird. Die Beheizung erfolgt solange, bis die Kerntemperatur im Ziegelstein um 55 K erwärmt ist. Je Betriebsart werden 3 Versuche bei 3 unterschiedlichen Backofen-Temperaturen durchgeführt und der Durchschnittswert ermittelt. Für das Energielabel ist der Wert der günstigeren Betriebsart relevant. Folgende Tabellen zeigen die festgelegten Energieeffizienzklassen einer Backröhre.
| Backöfen mit kleiner Backröhre | |
|---|---|
| Energieeffizienzklasse | Energieverbrauch E (kWh) bei Standardbeladung |
| A | E < 0,60 |
| B | 0,60 ≤ E < 0,80 |
| C | 0,80 ≤ E < 1,00 |
| D | 1,00 ≤ E < 1,20 |
| E | 1,20 ≤ E < 1,40 |
| F | 1,40 ≤ E < 1,60 |
| G | 1,60 ≤E |
| Backöfen mit mittlerer Backröhre | |
|---|---|
| Energieeffizienzklasse | Energieverbrauch E (kWh) bei Standardbeladung |
| A | E < 0,80 |
| B | 0,80 ≤ E < 1,00 |
| C | 1,00 ≤ E < 1,20 |
| D | 1,20 ≤ E < 1,40 |
| E | 1,40 ≤ E < 1,60 |
| F | 1,60 ≤ E < 1,80 |
| G | 1,80 ≤E |
| Backöfen mit großer Backröhre | |
|---|---|
| Energieeffizienzklasse | Energieverbrauch E (kWh) bei Standardbeladung |
| A | E < 1,00 |
| B | 1,00 ≤ E < 1,20 |
| C | 1,20 ≤ E < 1,40 |
| D | 1,40 ≤ E < 1,60 |
| E | 1,60 ≤ E < 1,80 |
| F | 1,80 ≤ E < 2,00 |
| G | 2,00 ≤E |
Mit dem Energielabel für Backöfen erhält der Verbraucher eine Information über den Energieverbrauch, aber keine Aussage über das wesentliche Kriterium, ein gutes (Back-, Brat- und Grill-) Ergebnis. Speziell bei Backöfen ist es denkbar, ein nach Messmethode energieeffizientes Gerät zu konstruieren, mit dem allerdings die Lebensmittel nicht mehr in gewohnter Qualität zubereitet werden können.
In der Beratung muss daher auf jeden Fall auf die in Kapitel 6.2 ff. beschriebenen Backofen-Beheizungsarten sowie die unter 6.8 aufgeführten Hinweise für die Anwendung und Energiespartipps eingegangen werden.
Zu den Kennzeichnungselementen gehört neben dem Energielabel am Gerät ein – meist im Prospekt enthaltenes – Datenblatt. Das Datenblatt enthält die nachfolgend genannten Angaben, die meistens in Form einer Tabelle mit weiteren Modellen aufgeführt sind oder der Gerätebeschreibung beigefügt werden:
Enthält das Datenblatt auch eine Abbildung des Labels, sind nur die zusätzlichen Angaben zu machen.