Der Standherd kann frei aufgestellt oder an andere Elektrogeräte und Küchenmöbel angestellt werden. Gemäß den Vorgaben durch die EN 1116 werden für die Höhe lediglich Richtwerte von 85, 90 oder 95 cm, für die Tiefe von mind. 60 cm angegeben; die Breite ist variabel. Durch die früher geltende DIN-Verordnung sind die Abmessungen in Deutschland noch einheitlich bei einer Höhe von 85 cm; die Tiefe reicht von 60 bis 61,8 cm. Auf dem Markt werden Geräte mit einer Breite von 50, 55 oder 60 cm angeboten. Durch die viereckige, gerade Form der Kochmulde bzw. des Kochfeldes, dem zurückspringenden Sockel und durch teilweise höhenverstellbare Füße passt sich der Standherd gut in die Küchenzeile ein.
Das Gerät ist größtenteils aus emailliertem Stahlblech oder Edelstahl gefertigt und ausgestattet mit:
oder