Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes

Nachdem am 12. November 2010 das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in Kraft getreten ist, gilt es jetzt für die betroffenen Unternehmen, die Anforderungen des Gesetzes in die Praxis umzusetzen.

Das Gesetz, das die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG, EDL-Richtlinie) in nationales Recht umsetzt, verfolgt nach den Vorgaben der EDL-Richtlinie das Ziel, die weitere Entwicklung eines Effizienzmarktes zu fördern, um so einen Beitrag zur Erreichung des nationalen Energieeinsparzieles zu liefern. Es soll dazu beitragen, die "Effizienz der Energienutzung durch Endkunden (...) mit Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern".

Hinsichtlich der Entwicklung eines Marktes für Energieeffizienzdienstleistungen steht das Gesetz dabei den Zielen vieler Energieversorgungsunternehmen nicht entgegen, sondern kann von diesen auch zur weiteren Entwicklung der eigenen Marktaktivitäten genutzt werden. Zentrales Instrument aus Sicht des Gesetzgebers ist die verstärkte Information der Endkunden, die in entsprechenden Verpflichtungen der Energielieferanten und Energieunternehmen zum Ausdruck kommt.

BDEW und HEA unterstützen die Mitgliedsunternehmen mit folgenden Info- und Servicepaketen: