Richtlinie RAL-RG 678: Ausstattungsstandards der Elektroinstallation
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Richtlinie RAL-RG 678: Ausstattungsstandards der Elektroinstallation

Die neue Richtlinie beschreibt die Anforderungen an elektrische Anlagen in Wohngebäuden.

Um Elektroinstallation vergleichbar zu machen, hat die HEA eine RAL-Registrierung beim Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung kurz RAL vorgenommen. RAL-Registrierungen sind qualitätsfördernde, prüftechnische oder ordnende Regelungen für Produkte oder Dienstleistungen.

Die Richtlinie RAL-RG 678 definiert die Ausstattungsstandards der Elektroinstallation und ist auf Wohngebäude ausgerichtet. Sie gilt für alle elektrischen Anlagen, die Starkstrom, Gebäudesystemtechnik, Kommunikations- und Informationstechnik und Gefahrenmeldung bereitstellen. Beschrieben werden in der Richtlinie die Anzahl von Stromkreisen, Steckdosen, Beleuchtungsanschlüssen sowie Anschlüsse für weitere Verbrauchsmittel wie zum Beispiel Waschmaschine, Durchlauferhitzer oder Elektrofahrzeug. Die Ausstattungswerte 1, 2 oder 3 beschreiben den Mindeststandard, die Standardausstattung und die Komfortausstattung. Die Verknüpfung der klassischen Elektroinstallation mit Komponenten der Gebäudesystemtechnik erweitert das Spektrum, die Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik wird über die Ausstattungswerte 1plus, 2plus oder 3plus abgedeckt.

Bauherren und Sanierer ist zu empfehlen, die RAL-Ausstattungswerte zu nutzen, um ihre elektrische Anlage zukunftssicher zu planen und zu gestalten. Der informierte Nutzer entscheidet seinen Bedürfnissen entsprechend über seine Ausstattung, unzureichende Planungen, die den Wohnwert beeinträchtigen, werden mit Hilfe der Richtlinie vermieden. Außerdem wird das Risiko von gefährlichen Nachinstallationen durch Laien minimiert. Rechtssicherheit schafft eine Festlegung im Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung sowie eine vertragliche Vereinbarung, die den Errichter zur Ausführung des gewünschten Ausstattungsstandards verpflichtet.