Nachricht vom 01.09.2010
Heute tritt die 2. Stufe des Glühlampenausstieges in Kraft. Es dürfen ab heute, neben den bisher betroffenen Glühlampen ab 100 Watt, auch Lampen ab 75 Watt nicht mehr angeboten werden. Für alle matten Lampen gilt das Verbot schon seit dem 1. September 2009. Darüber hinaus unterliegen die Hersteller seit Anfang dieses Jahres einer erweiterten Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen, z.B. über Piktogramme zur Angaben der Lichtfarbe. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, auf ihren Webseiten über Entsorgungsmöglichkeiten und Bruchbehandlung zu informieren.
Viele Hersteller reagierten schon im Vorfeld mit Veränderungen im Informationsangebot und der Produktpalette. Das Warenangebot bei den Haushaltslampen hat sich in den letzten Monaten erheblich verändert. Inzwischen gibt es für fast jede Anwendung geeigneten Ersatz mit höherer Energieeffizienz, sowohl im Angebot der bekannten Energiesparlampen, bei den sich rasch entwickelnden LED-Lampen und im Bereich der 12-V-Technologien.