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Fördersperre für umweltfreundliche Heizungen aufgehoben 22.7

Nachricht vom 23.07.2010

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. Juli 2010 in seiner Sitzung die Einwilligung zur Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit ist der Weg frei, die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu nutzen. Wer umweltfreundliche Heizungen einbauen will, kann damit wieder mit Unterstützung vom Staat rechnen. Allerdings wird es in den kommenden Jahren weniger Fördermittel geben.

Weiter ist geplant zukünftig nur noch Anlagen im Bestand und nicht mehr im Neubau zu fördern. Einzelne Fördersätze und Boni werden gekürzt. Und auch nicht mehr alle bislang geförderten Heizanlagentypen fallen unter die neue Förderung. Ausgeschlossen sind Solaranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen sowie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.

Für Wärmepumpen werden die Effizienzanforderungen erhöht. Ab sofort gelten folgende Mindestanforderungen der Jahresarbeitszahlen:

3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen.

Zunächst bis zum Jahresende 2011 sollen die neuen Förderbedingungen gelten.

Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) bleibt weiterhin ausgesetzt. Die über die KfW-Bankengruppe im Rahmen des MAP erfolgte Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen war von der Haushaltsperre nicht betroffen und wird deshalb unverändert fortgeführt.

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