Nachricht vom 11.12.2009
Die Europäische Union konkretisiert ihre künftigen Energiesparauflagen für Gebäude. Neubauten der öffentlichen Hand müssen ab Ende 2018 einen „Nahe-Null-Standard“ erfüllen; für Bauherren aus der Privatwirtschaft gilt der Termin 31. Dezember 2020. Auf diesen Kompromiss haben sich Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission und des Europaparlaments geeinigt. Auch für Renovierungen, die mehr als ein Viertel des Gebäudewerts übersteigen, gelten strenge Auflagen.
Die Strategien, um diese Ziele zu erreichen, bleiben den EU-Staaten selbst überlassen. Sie müssen der EU-Kommission bis 2012 vorgelegt werden. Käufer oder Mieter müssen künftig Zertifikate über die Energieeffizienz erhalten. Diese Regelung gilt zunächst für Gebäude ab 500 Quadratmetern Größe.
Die europäischen Energieminister – in Deutschland Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle – und das Europaparlament müssen dem Kompromiss noch offiziell zustimmen. Dies gilt aber nur noch als Formalie.