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Ab heute gilt die neue EnEV

Nachricht vom 01.10.2009

Alle Gebäude für die ab dem 1. Oktober 2009 ein Bauantrag gestellt wird müssen die Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 einhalten.

Das Ziel der EnEV 2009 ist die Senkung des Energiebedarfs im Gebäudesektor. Dadurch soll eine Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und die Senkung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase erreicht werden. Die bisherigen energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude werden mit der neuen Verordnung um durchschnittlich 30 % verschärft. Die Regelungen betreffen auch Gebäudesanierungen, allerdings dürfen hier die Neubauanforderungen um 40 % überschritten werden.

Die EnEV stellt zwei Anforderungen an die Gebäude. Zum einen begrenzt sie den Transmissionswärmeverlust, also die Verluste über die Außenfläche des Gebäudes, zum anderen den Primärenergiebedarf, der auch durch die Auswahl des Heizsystems beeinflusst werden kann. Besonders vorteilhaft ist hier der Einsatz erneuerbarer Energien.

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